Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz(TMG)
-> Mitglied der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof,
Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
-> Zugelassen als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof in der
Bundesrepublik Deutschland
Anmerkung: Die bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte dürfen nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Das Recht, vor internationalen oder gemeinsamen zwischenstaatlichen Gerichten aufzutreten, wird hierdurch nicht berührt (§ 172 Abs. 1 BRAO).
-> Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Weitere Regelungen, die für in Deutschland tätige Anwälte gelten:
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte
in Deutschland (EuRAG)
- Geldwäschegesetz (GwG)
Der Wortlaut dieser Regelungen kann ggf. abgerufen werden unter der Internet-Adresse der Bundesrechtsanwaltskammer : http://www.brak.de/seiten/06.php